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Pflege

Was ändert sich 2025 in der Pflege?

Redaktion · 03.02.2025

Die Leistungen für Pflege von Angehörigen wird 2025 erhöht. Bild: Sandor Kacso_fotolia

Die Leistungen für Pflege von Angehörigen wird 2025 erhöht. Bild: Sandor Kacso_fotolia

Ab Januar gibt es mehr Geld für Pflegeleistungen. Zudem werden die Beträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengelegt.

Unabhängig vom Pflegegrad erhalten Betroffene 2025 mehr finanzielle Mittel für Leistungen wie den Entlastungsbeitrag, Pflegehilfsmittel und Kurzzeitpflege, digitale Pflegeanwendungen, Wohngruppenzuschlag und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds.

Pflegegeld ab Pflegegrad 2

Zum 1. Januar 2025 erhalten Betroffene ungefähr 4,5 Prozent mehr Zuschüsse für eine Vielzahl an Leistungsbeträgen. Sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen steigen ab Pflegegrad 2.

Zusammenlegung von Leistungen

Ab Juli 2025 gibt es für Betroffene einen Gesamtleistungsbetrag von 3539 Euro pro Jahr für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die Zusammenlegung der Beträge ermöglicht Beantragenden einen flexibleren Einsatz des Budgets. Auch die sechs Monate Vorpflegezeit entfallen. Zu pflegende Personen haben also von Beginn an einen Anspruch auf die Verhinderungspflege.

Der Pflegewegweiser NRW bietet übersichtliche Darstellungen der neuen Leistungsansprüche. Digital finden Sie den Wegweiser unter Wichtige Änderungen im Jahr 2025 auf einen Blick | Pflegewegweiser NRW

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Tags: Pflege , Pflegegrad , Pflegeversicherung

Kategorien: Pflege , Finanzen