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Ehrenamt

Nachbarschaftshilfe in Köln

Redaktion · 18.03.2025

Viele Pflegebedürftige freuen sich über Gesellschaft und Hilfe im Alltag. Foto: Sabine van Erp | Pixabay

Viele Pflegebedürftige freuen sich über Gesellschaft und Hilfe im Alltag. Foto: Sabine van Erp | Pixabay

Wer pflegebedürftigen Menschen hilft, erhält Unterstützung und eine Aufwandsentschädigung. Dafür gibt es nur wenige Voraussetzungen. Lesen Sie einen kurzen Überblick.

Einkäufe erledigen, ein Rezept abholen oder einfach gemeinsam spazieren gehen. Nachbarschaftshilfe ist eine wertvolle Möglichkeit, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen und Angehörige zu entlasten. Gut zu wissen: Sie können dafür sogar eine Aufwandsentschädigung erhalten.

In NRW können Nachbarschaftshelfer eine Aufwandsentschädigung über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung erhalten. Zudem gibt es kostenlose Schulungen, um sich optimal auf diese Aufgabe vorzubereiten.

Voraussetzungen für die Nachbarschaftshilfe:

✔️Ehrenamtliche Unterstützung – freiwillig und ohne berufliche Pflegeverpflichtung


✔️Keine enge Verwandtschaft – nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert


✔️Keine gemeinsame Wohnung mit der pflegebedürftigen Person


✔️Nachweis einer Qualifizierung (z. B. Kurs "Fit für die Nachbarschaftshilfe" oder Kenntnis der Broschüre)

 

Tags: Ehrenamt und Freiwilligkeit , Nachbarschaftshilfe , Pflegebedürftige Personen

Kategorien: Soziales , Ehrenamt