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Ratgeber

Hilfe im Haushalt für Menschen mit Pflegegrad

Diana Haß · 05.05.2022

Eine Hilfe im Haushalt ist eine große Erleichterung: beispielsweise beim Staubsaugen. Foto: Pascal Helmer / Pixabay

Eine Hilfe im Haushalt ist eine große Erleichterung: beispielsweise beim Staubsaugen. Foto: Pascal Helmer / Pixabay

Bis ins hohe Alter zu Hause wohnen bleiben: ausgebildete Entlastungskräfte helfen beim Putzen, bei der Gartenpflege oder gehen Gassi mit dem Hund. Lesen Sie mehr im Ratgeber zu Anträgen und Kosten in Köln.

Alle zwei Wochen kommt Susanne Schulz von „Alltagsentlastung 24“zu Gerhard Möller (Namen geändert) nach Hause. „Mal putzt sie Fenster, mal hilft sieden Vorratsraum aufräumen“, erklärt der 85-Jährige. Zu seinem Geburtstag hat die Entlastungskraft sogar eine leckere Torte gebacken.

Pflegekasse übernimmt bestimmte Kosten

Ihre Unterstützung trägt dazu bei, dass Möller noch selbstständig in seiner Wohnung leben kann. Denn körperlich ist er nicht mehr ganz fit, er hat Pflegegrad 1. Die Pflegekasse übernimmt in diesem Fall die Kosten. Denn: Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro. Damit können unter anderem haushaltsnahe Dienstleistungen bezahlt werden. Zu ihnen zählt alles, was im Alltag erledigt werden muss. Neben Putzen, Kochen oder Wäschepflege kann das auch ein Spaziergang mit dem Hund oder gemeinsame Gartenarbeit sein.

Grundsätzlich sind Entlastungskräfte, die von der Pflegekasse anerkannt sind, mehr als reine Putz- oder Haushaltshilfen. Sie müssen sich durch eine Ausbildung qualifiziert haben. „Es geht bei ihrer Leistung auch um Hilfe zur Selbsthilfe und um Alltagsstrukturierung“, sagt Änne Türke vom Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz. Anerkannte Entlastungskräfte arbeiten als Soloselbstständige, bei privaten Anbietern oder Wohlfahrtsverbänden.

Vertrauensbasis ist wichtig

„Alle unsere Mitarbeiterinnen haben einen Hintergrund in sozialen Berufen“, erläutert Luigi Fornito, Geschäftsführer von „Alltagsentlastung24“. Sein Unternehmen vermittelt ausschließlich Frauen, die meisten zwischen Mitte dreißig und Ende vierzig. „Wir beraten unsere neuen Kunden bei einem Hausbesuch und suchen dann eine Mitarbeiterin aus, die passt“, erklärt er. Bei dieser bliebe es dann. „So kann man sich aneinander gewöhnen und es kann eine Vertrauensbasis entstehen“, weiß Fornito. Seine Erfahrung: „Die Senioren sind sehr dankbar.“ Die Kollegin würde oft zu einem Teil der Familie.

Nachbarn können sich qualifizieren

Häufig unterstützen Nachbarn oder Familienangehörige. Auch das kann unter Umständen über die Pflegekassen abgerechnet werden. Voraussetzung: Die Unterstützerbilden sich fort. „In solchen Fällen genügt der Nachweis über einen kurzen Pflegekurs“, sagt Türke, „wir können da beraten.“ Auch Minijobber, die offiziell im Haushalt beschäftigt sind, können nach einer Qualifizierung von der Pflegekasse anerkannt werden.

Wer kalkulieren will, wie viel Unterstützung über den Entlastungsbeitrag der Pflegekassen finanziert wird, muss sich einen Überblick über die Kosten der einzelnen Anbieter verschaffen. Sie variieren. „Grundsätzlich erstatten die Pflegekassen nicht mehr als 34,50 Euro pro Stunde“, sagt Türke. Immerhin: Der Entlastungsbetrag kann bis zu18 Monate angespart werden, bevor er in Anspruch genommen wird. Und auch bei der Abrechnung machen es einige Dienstleister einfach. „Wir übernehmen die Abrechnung direkt für unsere Kunden“, sagt Fornito.

Selbst zahlen und Steuern sparen

Wer haushaltsnahe Dienstleistungen – dazu gehört übrigens auch der Hausnotruf – aus der eigenen Tasche zahlt, kann sich einen Teil der Ausgaben über die Steuererklärung zurückholen. Dafür ist eine offizielle Rechnung notwendig. Entweder man bucht Stunden bei einer Entlastungskraft oder einem privaten Dienstleister oder man beschäftigt eine Haushaltshilfe auf Minijobbasis. Über die Minijobzentrale im Internet ist das einfach möglich. Vorteil eines Minijobs im Vergleich zur Beschäftigung „unter der Hand“: Die Hilfe hat eine Unfall- und Sozialversicherung und kann Rentenansprüche erwerben.

Wer Unterstützung im Alltag braucht und einen Pflegegrad hat, kann sich über das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz informieren. Tel. 02203 / 358 95-10. www.alter-pflege-demenz-nrw.de

Wer noch keinen Pflegegrad hat, kann sich bei der Seniorenberatung der Stadt Köln (in jedem Bezirksrathaus) beraten lassen! Alle Adressen, auch von Anbietern, erhalten Sie beim Beratungstelefon für Senioren und Menschen mit Behinderung.
Tel. 0221 / 221-2 74 00.
Online-Datenbank:www.stadt-koeln.de/beratungstelefon

Allgemeine Informationen zu Unterstützungsangeboten vom Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und eine Anbietersuche nach Postleitzahlen gibt es unter: https://pfaduia.nrw.de

Anbieter:
„Alltagsentlastung24“
Tel. 02171 / 377 99 40
www.alltagsentlastung24.de

Die Alltagsbegleiter
Tel. 0221 / 30 16 77 86
www.diealltagsbegleiter.de

DRK
Tel. 0221 / 971 14 60
www.drk-koeln.de/angebote/hauswirtschaftliche-hilfen.html

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Tags: Pflege in Köln , Wohnen in Köln

Kategorien: Ratgeber , Pflege